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AGB

I Allgemeines

a) Unseren Verkäufen, Lieferungen und Leistungen liegen ausschließlich unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichende Vereinbarungen, insbesondere widersprechende Geschäftsbedingungen bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung. Unsere Lieferungen erfolgen zu den, am Tage der Auftragsbestätigung gültigen Preis, per Vorkasse und unter Eigentumsvorbehalt, bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsendbetrages. Bei unseren Preisen handelt es sich um Bruttopreise inklusive der gesetzlichen MwSt.
b) Sind unsere Bedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften.
c) Die Schriftformerfordernis ist auch per E-Mail gewahrt.

II Lieferung

a) Alle unsere Angebote sind freibleibend. Für Irrtümer oder Druckfehler übernehmen wir keine Haftung.
b) Aufträge sind für uns verbindlich, sobald wir einen Geldeingang gebucht haben und wenn Rechnungen gestellt oder Waren geliefert worden sind.
c) Bei der Lieferung sind wir berechtigt, die Bestellmengen unseren genormten Verpackungsinhalten anzupassen und Teillieferungen auszuführen.
d) Nimmt der Käufer trotz bestehender Vereinbarung die Ware nicht ab, sind wir berechtigt, schriftlich eine Nachfrist von 7 Tagen zu setzen und nach ergebnislosem Ablauf der Frist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Soweit Liefertermine vereinbart werden, sind diese bindend für beide Seiten. Kann der Käufer den Termin kurzfristig nicht einhalten und teilt uns die Nichteinhaltung nicht mindestens 72 Stunden vor dem vereinbarten Termin mit, so sind wir berechtigt, den damit verbundenen Ausfall mit CHF 190.00 pro Ausfall zu berechnen. Dem Käufer ist gestattet nachzuweisen, dass uns ein geringerer Schaden oder gar kein Schaden entstanden ist.
e) Für Liefertermine gelten die getroffenen Vereinbarungen per E-Mail. Wunschtermine können grundsätzlich nicht anerkannt werden
f) Bestimmte Fälle höherer Gewalt wie z.B. Streik, Aussperrung, behördliche Maßnahmen, Krieg usw. entbinden uns von der Lieferpflicht zum vereinbarten Termin, bzw. verlängern die Lieferfrist für die Dauer der Verzögerung. Dies gilt ebenfalls, wenn der Käufer etwaige Mitwirkungspflichten nicht erfüllt.
g) 180 Nächte Probeschlafen: Wenn Sie bei uns ein Wasserbett kaufen, erhalten Sie von uns die Möglichkeit 180 Nächte lang die Beruhigungsstufen Probe zu schlafen und auszuprobieren. Der Zeitraum beginnt am Tag des Aufbaus. Sie können bis 180 Tage nach Lieferung durch bellvita unser Probeschlafen Versprechen in Anspruch nehmen. Nehmen Sie dazu ganz einfach mit uns Kontakt über unsere kostenlose Hotline auf: 0800 22 66 99. Wenn der Umtausch durch bellvita erfolgen soll, fallen Liefer- und Montagekosten an.
h) Für eine Inanspruchnahme des Aufbauservices muss die Zufahrt mit einem LKW bis zur angegebenen Lieferadresse sichergestellt sein. Weiterhin muss der Weg bis zur Verwendungs- bzw. Montagestelle ohne größeren Aufwand möglich sein

III Eigentumsvorbehalt

a) Alle unsere Waren werden unter Eigentumsvorbehalt geliefert. Sie bleiben unser Eigentum, bis der Käufer sämtliche, auch die künftig entstehenden, Forderungen aus jeder Geschäftsverbindung vollständig bezahlt hat.
b) Die Weiterveräußerung unserer Ware vor ihrer vollständigen Bezahlung ist untersagt. Für den Fall, dass die Weiterveräußerung doch erfolgt, tritt der Käufer uns bereits mit der Entstehung des Kaufvertrags seine Forderungen aus jeder Weiterveräußerung mit allen Nebenrechten sicherheitshalber ab.
c) Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware hat uns der Käufer unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten; dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art. Unabhängig davon hat der Kunde bereits im Vorhinein die Dritten auf die an der Ware bestehenden Rechte zu informieren.

IV Preise und Zahlungen

a) Unsere Lieferungen erfolgen zu den, am Tage der Auftragsbestätigung gültigen Preisliste, per Vorkasse und unter Eigentumsvorbehalt, bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsendbetrages.
b) Unsere Rechnungen sind sofort ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Grundsätzlich gilt die Ware erst dann als bezahlt, wenn die Zahlung bei uns eingegangen ist. Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in Höhe 8 % zzgl. einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von CHF 39.00
c) Zahlungen haben Porto- und spesenfrei zu erfolgen. Zum Inkasso sind nur Personen berechtigt, die von uns dazu schriftlich bevollmächtigt sind.
d) Bei Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens, Klageerhebung, eingetretener Vermögensverschlechterung des Käufers und nach Mahnung bei Zahlungsverzug hinsichtlich einzelner Rechnungen werden alle laufenden Rechnungen sofort fällig.
e) Der Käufer kann gegen unsere Ansprüche nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen.

V Nicht-rechtzeitige Lieferung

a) Wird ein vereinbarter Liefertermin um mehr als 14 Tage überschritten, so ist der Käufer berechtigt, uns zweimal eine Nachfrist von je 14 Tagen zu setzen.
b) Der Käufer hat das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn wir bis Ablauf der letzten Nachfrist nicht geliefert haben.
c) Das Recht zum Rücktritt besteht nicht, wenn wir ohne unser Verschulden die Lieferfrist nicht einhalten können.

VI Gewährleistung

a) Ist der Käufer Verbraucher, haften wir bei Vorliegen eines Mangels nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus dem Nachfolgenden keine Einschränkungen ergeben.
b) Ist der Kunde Unternehmer behalten wir uns bei Vorliegen eines Mangels die Wahl der Art der Nacherfüllung vor.
c) Ist der Kunde Verbraucher, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei Lieferung neuer Sachen zwei Jahre, bei Lieferung gebrauchter Sachen ein Jahr. Die Frist beginnt bei Gefahrübergang, d.h. Erhalt der Ware. Dies gilt nicht, soweit es sich um Schadensersatzansprüche wegen Mängeln handelt. Für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels gilt Punkt VIII.
d) Ist der Kunde Unternehmer, beträgt die Gewährleistungsfrist immer ein Jahr. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt. Dies gilt nicht, soweit es sich um Schadensersatzansprüche wegen Mängeln handelt. Für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels gilt Punkt VIII.

VII Garantie

Unabhängig von der unter Punkt VI beschriebenen gesetzlichen Gewährleistung übernehmen wir unter den nachfolgenden Voraussetzungen eine weitergehende Garantie von 5 Jahren ab Datum der Auslieferung: Die Garantiezeit für die Wassermatratze und die Sicherheitswanne beträgt 5 Jahre und beschränkt sich auf die ordnungsgemäße Verarbeitung der Schweißnähte. Voraussetzung dafür ist, dass das Wasserbett gemäß Montagevorschrift montiert wird. Nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist (Punkt VI) erfolgt der Umtausch ausschließlich in gleichartigen Produkten, nicht jedoch in Geldbeträgen. Als Basis für den Umtausch gilt die ursprüngliche Rechnung. Die Garantie umfasst ausschließlich die Zurverfügungstellung des Austauschmaterials, jedoch keine sonstigen Kosten (beispielsweise Kosten der Anlieferung, Arbeitslohn und ähnliches). Für Material- oder Produktionsfehler gilt diese weitergehende Garantie nur für den Fall, dass der originale Garantieschein des Produktes vorhanden ist. Bei eventuellen Leckagen fallen nur Defekte unter die Garantie, die aus fehlerhaften Schweißungen entstanden sind.  

Garantieausschluss:
Diese Garantie kann nur bei einwandfreier Pflege des Wasserbetts gewährt werden. Daher ist für die äußere Pflege der bellvita Vinylreiniger ausschließlich zu verwenden. Die Geltendmachung des Garantieanspruchs für Beschädigungen der außen liegenden Komponenten ist ausgeschlossen, wenn die Wassermatratze mit einem anderen als dem vorbenannten Vinylreiniger gereinigt wird.
Der Käufer hat nachzuweisen, dass er innerhalb eines Jahres pro Wasserkern eine Flasche (250ml) des bellvita Wasseraufbereiters (Konditioner) eingefüllt hat. Da die Verwendung von Wasseraufbereitern anderer Hersteller zu Schäden am Wasserkern führen können, ist bei Verwendung eines anderen als des empfohlenen Wasseraufbereiters oder bei unterlassener Verwendung die Geltendmachung des Garantieanspruchs ausgeschlossen.
Weiter ist die Geltendmachung des Garantieanspruchs ausgeschlossen, sofern das Wasserbett nicht durch Fachpersonal ab und wieder aufgebaut wird (z.B. bei Umzug).
Gleiches gilt bei nicht ausreichender Beheizung des Wasserbetts (mindestens 24° C) oder der Verwendung eines anderen als des mitgelieferten Heizelements.
Eine übermäßige Luftbildung ist von der Garantie ausgeschlossen.
Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche sowie die diesbezüglichen allgemeinen Geschäftsbedingungen nach Punkt VI bleiben von der Geltendmachung der Garantie und den hier benannten Ausschlusstatbeständen unberührt. Für die Geltendmachung des Garantieanspruchs hat der Käufer nachzuweisen, dass die vorbezeichneten Voraussetzungen durch ihn erfüllt wurden. Bewahren Sie bitte ihre Rechnung auf, denn das ist Ihr Dokument zum Nachweis bei Garantieansprüchen. Für erkennbare und verborgene Mängel oder für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften für die von uns gelieferten Artikel leisten wir im Rahmen dieser Garantie ausschließlich in der Weise Gewähr, dass wir unentgeltlich nachbessern oder mangelfreie Ware nachliefern oder vom Vertrag zurücktreten. Weitere Ansprüche des Käufers wegen Mängel oder wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften sind ausgeschlossen, es sei denn, dass unseren Vorlieferanten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, Mängelrügen im Rahmen dieser Garantie müssen unverzüglich schriftlich erhoben werden.
Bei erkennbaren Mängeln ist die Mängelrüge spätestens innerhalb 8 Tagen nach Erhalt der Ware, bei verborgenen Mängeln innerhalb 8 Tagen nach der Entdeckung des Mangels schriftlich zu erheben. Bei Versäumnis dieser Frist können Garantieansprüche nicht mehr geltend gemacht werden. Unsere Haftung beschränkt sich in jedem Falle auf den Rechnungsbetrag, der von uns gelieferten mangelhaften Artikel.
Weitergehende Schadenersatzansprüche im Rahmen dieser Garantie, auch aus Folgeschäden sind ausgeschlossen.

Bewahren Sie bitte Ihre Rechnung auf, denn das ist Ihr Dokument zum Nachweis bei Garantieansprüchen. Für erkennbare und verborgene Mängel oder für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften für die von uns gelieferten Artikel leisten wir im Rahmen dieser Garantie ausschließlich in der Weise Gewähr, dass wir unentgeltlich nachbessern oder mangelfreie Ware nachliefern oder vom Vertrag zurücktreten. Weitere Ansprüche des Käufers wegen Mängel oder wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften sind ausgeschlossen, es sei denn, dass unseren Vorlieferanten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, Mängelrügen im Rahmen dieser Garantie müssen unverzüglich schriftlich erhoben werden.

Bei erkennbaren Mängeln ist die Mängelrüge spätestens innerhalb 8 Tagen nach Erhalt der Ware, bei verborgenen Mängeln innerhalb 8 Tagen nach der Entdeckung des Mangels schriftlich zu erheben. Bei Versäumnis dieser Frist können Garantieansprüche nicht mehr geltend gemacht werden. Unsere Haftung beschränkt sich in jedem Falle auf den Rechnungsbetrag, der von uns gelieferten mangelhaften Artikel.

Weitergehende Schadenersatzansprüche im Rahmen dieser Garantie, auch aus Folgeschäden sind ausgeschlossen.

VIII Haftung für Schäden

a) Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Käufers, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalspflichten, d.h. von Pflichten, sie sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist sowie dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens.
b) Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
c) Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Käufers beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruches.
d) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

IX Datenschutz

a) Ihre personenbezogenen Daten werden unter Beachtung des Bundesdatenschutz- (BDSG) und Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG) in maschinenlesbarer Form gespeichert und vertraulich behandelt und ausschließlich für den Zweck Ihrer Anfrage erhoben.
b) Ihre Daten werden nur im Zusammenhang mit der Anfrage/Bestellung verarbeitet und genutzt, soweit dies für die ordnungsgemäße Geschäftsabwicklung und Information erforderlich ist.
c) Ihre persönlichen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
d) Eine weitergehende Nutzung erfolgt nicht.

X Erfüllungsort und Gerichtsstand

Als Erfüllungsort und Gerichtsstand gilt Basel Landschaft, soweit dies vereinbart werden kann.

Rechtliche Informationen des Anbieters

Carsten Draheim (Geschäftsführer)
bellvita Vertrieb GmbH
Hauptstraße 43
CH 4417 Ziefen

+41 (0) 61 6 83 09 77
E-Mail: info(at)bellvita.ch

HRB CH-270.4.002.582-3 Kanton Basel Landschaft Schweiz